Vertragsrecht

Ihre Ansprechpartner: Fachanwalt für Verkehrsrecht Norbert Erbe, Rechtsanwalt Philipp Schaffer und Rechtsanwältin Julia Herzen-Schönegg

Der Begriff Vertragsrecht ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Er ist aber der Grundbegriff für die rechtlichen Rahmenbedingungen von Verträgen, die im BGB abgesteckt sind. Es gibt nicht das Recht des Vertrages, sondern nur die Anwendung des Rechts und die sich daraus ergebenden Folgen auf den jeweiligen Vertragstypus.

Wir beraten Sie bei der Anfertigung von Verträgen. Wir helfen Ihnen bei der Anwendung und Auslegung von Verträgen. Jede Leistung bedarf separat der Einordnung in den richtigen rechtlichen Zusammenhang. Wird dies beachtet, lassen sich kostenintensive und im Ausgang ungewisse Rechtsstreitigkeiten von Anfang an vermeiden.

Wir unterstützen Sie hierbei.

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