Verkehrs- & Verkehrsstrafrecht / Ordnungswidrigkeiten

Ihre Ansprechpartner: Fachanwalt für Verkehrsrecht Norbert Erbe, Rechtsanwalt Philipp Schaffer und Rechtsanwältin Julia Herzen-Schönegg

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gegebenenfalls auch gerichtlich auf allen Gebieten des Verkehrsrechts, wie etwa in der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall oder wenn gegen Sie straf- oder bußgeldrechtlich wegen eines Verkehrsverstoßes ermittelt wird.
Dies beinhaltet u.a.:
  1. Geltendmachung von Sach- und Personenschaden nach einem Verkehrsunfall, wobei bei bestehender Haftung des Unfallgegners dessen Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Rechtsanwaltes tragen muss, wie
    1. Fahrzeugschaden, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietwagen/Nutzungsausfall, Abschleppkosten etc, Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden
  2. Vertretung in Verkehrsstrafsachen wie Fahren unter Alkohol/Drogen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung etc.
  3. Vertretung in Ordnungswidrigkeiten- /Bußgeldverfahren wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstöße oder Vorfahrtsverletzung etc.
  4. Beratung bezüglich Führerscheinentzug/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  5. Streitigkeiten mit Ihrer Kaskoversicherung, etwa bei Wildschaden

Das Profil von Rechtsanwalt Norbert Erbe finden Sie » hier

Das Profil von Rechtsanwalt Philipp Schaffer finden Sie » hier

Das Profil von Rechtsanwältin Julia Herzen-Schönegg finden Sie » hier

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