Arbeitsrecht

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Norbert Erbe und Rechtanwalt Philipp Schaffer

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wir bieten eine umfassende Beratung und natürlich auch eine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Betrifft dies Konstellationen, bei denen es um eine Kündigung oder Änderungskündigung geht, müssen Arbeitnehmer hier bitte unbedingt beachten, dass die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht kraft Gesetz nur binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung möglich ist.

Wir beraten und vertreten Sie bei Erteilung von Abmahnungen, Meinungsverschiedenheiten im Bezug auf Urlaubsfragen, sowie aller Zahlungsansprüche, die aus einem Arbeitsverhältnis resultieren können, also auf Lohn und Gehalt einschließlich Überstundenvergütung, Gratifikation, Sonderzahlungen, Spesen usw.

Wir entwerfen oder überprüfen Ihre Arbeitsverträge und Zeugnisse. Auch bei Fragen zu Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sind wir Ihnen gerne behilflich, natürlich auch soweit der öffentliche Dienst betroffen ist. Falls es im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zu Schadensersatz- und Haftungsfragen kommt, können Sie ebenfalls auf unsere kompetente Unterstützung bauen.

Gleiches gilt bei „atmosphärischen Störungen“ im Arbeitsverhältnis, in sogenannten „Mobbing“-Fällen sowie allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Betriebsrats entstehen können.

Gerne helfen wir auch in Angelegenheiten betreffend Wettbewerbsverbote und in Sachen der betrieblichen Altersversorgung.

Das Profil von Rechtsanwalt Norbert Erbe finden Sie » hier

Das Profil von Rechtsanwalt Philipp Schaffer finden Sie » hier



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